Kraftfahrzeugsachverständiger für Schaden- und Wertgutachten



Die Aufgabe des Kfz-Sachverständigen


"Gerechtigkeit herstellen"


Bei einem Fremdverschuldetem Unfall stehen sie in der Regel einem Versicherungskonzern  mit einer eigenen Rechtsabteilung gegenüber. Sie als nicht Kfz Fachmann und nicht Jurist kämpfen da gegen Windmühlen. Wie alle wissen, Versicherer zahlen ungern. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgesehen, das auch sie "Aufrüsten" dürfen. Er hat gesetzlich bestimmt, das der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer ihnen die Kosten für Unabhängige Fachleute, wie etwa Kfz Sachverständige und Rechtsanwälte, erstatten muss um sie mit der Versicherung gleich zustellen.


Oft versucht der gegnerische Versicherer (freundlichen) Druck aufzubauen um Ihnen bestimmte Kfz Sachverständige und Werkstätten aus den eigenen Reihen zu vermitteln und lockt mit Hol- und Bringservice und etwa einer kostenlosen Fahrzeugreinigung oder ähnlichem. Lassen Sie sich auf keinen Fall darauf ein, und beauftragen Sie nur den Kfz Sachverständigen und die Kfz Werkstatt Ihrer Wahl / Ihres Vertrauens. Mein Rat: ziehen sie im Haftpflichtschadenfall IMMER einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu. Der sorgt dafür, das sie bekommen was ihnen zusteht. Denn oft ist nicht nur der Schaden am Fahrzeug ersatzpflichtig, sondern auch viele andere Punkte, die nur ein guter Rechtsanwalt vom Versicherer einfordern kann. Der Versicherer selbst wird sie bestimmt nicht darauf hinweisen welche Forderungen ihnen zustehen. Das wichtigste ist aber, das der Anwalt sie vertreten kann, wenn der Versicherer Abzüge von den geforderten Rechnungsbeträgen macht, sei es von der Werkstattrechnung oder auch beim Gutachterhonorar. Diese müßten sie dann, obwohl sie Geschädigter sind, aus eigener Tasche bezahlen.


Wenn Sie lediglich einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt erstellen lassen, können Sie unter Umständen auf Erstattung von entstandenen Kosten sitzen bleiben. Denn der Kostenvoranschlag der Werkstatt berechnet lediglich die Kosten der Wiederherstellung des entstandenen Schaden am Fahrzeug. Weiter entstandene Kosten bzw. Forderungen auf die sie ein Anrecht haben, wie etwa Wertminderung, Nutzungsausfall und andere Forderungen die ihnen zustehen, können nur von einem Sachverständigen und / oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ermittelt und bestimmt werden. Es werden bei einem Kostenvoranschlag keine Beweise gesichert und einen Rechtsweg könnten Sie damit auch nur schwerlich beschreiten. Darüber hinaus sind Sie mit dem Kostenvoranschlag an die Werkstatt gebunden, die diesen erstellt hat. Das ist bei einem Kfz Gutachten ganz anders. Hier wird zunächst rechtssicher ermittelt, welcher Schaden in welcher Höhe tatsächlich vorliegt, das notfalls auch vor Gericht verwendbar ist, dann wird der Wert ihres Fahrzeugs gegenüber gestellt. So wird ermittelt, ob ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vorliegt. Je nachdem können sie dann die Werkstatt bzw. den Abrechnungsweg mit dem Versicherer frei auswählen.


Meine Leistungen


Gutachten für Haftpflichtschäden:


Wenn ihr Fahrzeug durch Fremdverschulden beschädigt wurde, haben sie einige gesetzlich zugesicherte Rechte, diese sind u.a.:


- Freie Wahl eines Kfz Sachverständigen

- Erstellung eines Schadengutachten (außer Bagatellschäden)

- Erstattung von Nutzungsausfall bzw.

- Anspruch auf einen Leihwagen

- Erstattung der Wertminderung ihres Fahrzeugs

- Reparaturkostenerstattung bis 130% des Fahrzeugwertes (unter bestimmten Bedingungen)

- Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Kosten der gegnerischen Versicherung


Der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist verpflichtet die Kosten für o.g. Punkte zu erstatten. Um diese Ansprüche zu beweisen, ist ein Schadengutachten sowie die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ihres Fahrzeugs unerläßlich. Diese 2 Punkte kann ich erfüllen. Abgerechnet wird direkt mit der Versicherung. Es empfiehlt sich aber immer, einen Rechtsanwalt hinzu zuziehen.  Mit einem Schadensabwicklungsservice ersparen sie sich die Suche nach einem Anwalt und einer Werkstatt. Lassen Sie daher Ihren Schaden kompetent abwickeln. Hierfür Kooperiere ich mit zuverlässigen Partnern.



Gutachten für Kaskoschäden:


Haben Sie einen Schaden an ihrem Fahrzeug der durch eine Voll- bzw. Teilkaskoversicherung abgedeckt ist, solche Schäden sind z.B.:


- Fremd verschuldete Schäden ohne Täterkenntnis

- Selbst verschuldete Schäden

- Diebstahlschäden

- Glasbruchschäden

- Sturmschäden

- Brandschäden

- Wildschäden

- Hagelschäden,


ist die Sachlage etwas anders.


Bei Kaskoschäden haben sie keine Freie Wahl eines Gutachters, da in diesem Fall der Versicherer als Geschädigter gilt und somit die Gutachterwahl hat. Ihr Versicherer muss ihnen den Schaden lt. den Bedingungen des Versicherungsvertrages ersetzen. Fragen sie dort nach, ob der bei ihnen vorliegende Schaden abgedeckt ist. Nach Absprache mit dem Versicherer ist es aber auch möglich, das ich mit dem Erstellen des Gutachtens von dem Versicherer beauftragt werde und dieses dann dort auch abrechne.


Fahrzeugbewertung / Kaufberatung:


Ich biete ihnen Fahrzeugbewertungen für gängige Fahrzeuge, auch für Elektrofahrzeuge mit Ermittlung des Batteriezustandes, an. Sie erhalten ein von Finanzämtern anerkanntes Gutachten. Interessant ist dies auch bei Kauf- oder Verkaufsabsichten eines gebrauchten Fahrzeugs. So können sie ihr Fahrzeug zu einem angemessenen Preis verkaufen oder sich bei Kaufabsichten vor unerwarteten Kosten und / oder verschwiegenen Mängeln schützen. Um Ärger mit dem Verkäufer zu vermeiden, sollte eine solche Bewertung vor dem Kauf erfolgen.


Kostenvoranschläge / Rechnungsprüfung / Reparaturprüfung :


Stehen Reparaturen für ihr Fahrzeug an, kann ich die voraussichtlichen Kosten dafür ermitteln und den Wert des Fahrzeugs gegenüberstellen. So können sie Objektiv entscheiden, ob sie eine Reparatur durchführen lassen wollen oder eben nicht.


Ihr Fahrzeug wurde Repariert und sie haben Zweifel an der Rechnung oder der Ausführung. Ich prüfe die Rechnung auf Plausibilität und / oder die ausgeführten Arbeiten am Fahrzeug.


"Pre Check" für Leasing Fahrzeuge


Leasing Fahrzeuge müssen bei Vertragsende in der Regel unbeschädigt zurück gegeben werden. Ist dies nicht der Fall, drohen Nachzahlungen bzw. Abzüge. Aber auch bei Leasing Fahrzeugen kann es schon mal vorkommen das diese vor Auslieferung beschädigt- und Repariert wurden. Daher sollte man ein Leasingfahrzeug nach der Übernahme schnellstmöglich überprüfen und rechtsicher feststellen lassen ob das Fahrzeug bei der Auslieferung schon reparierte Vorschäden hatte.


Was kostet ein unabhängiger Kfz Sachverständiger


Sachverständige berechnen ihre Tätigkeit nach freier Kalkulation. Bei Haftpflichtschäden, also Schäden die ihnen von anderen zugefügt wurden, zahlt die Kosten für den Sachverständigen der Verursacher des Schadens bzw. dessen Versicherer. Für sie als Geschädigten entstehen in der Regel keine Kosten. Die kosten für alle Dienstleistungen finden Sie unter dem Reiter "Preise". Gerne können sie für Anfragen das Kontaktformular auf der "Kontakt" Seite verwenden.



Meine Ausbildung


Ich bin Meister im Kraftfahrzeugmechanikerhandwerk und Sachverständiger für Schaden- und Wertgutachten. Die Ausbildung zum Sachverständigen erfolgte nach der aktuellen (09/2025) Richtlinie des VDI - MT 5900. Sie definiert verbindliche Mindestanforderungen und Kompetenzstandards für Kfz-Sachverständige schon bei der Ausbildung sowie bei der Ausführung von Sachverständigen Tätigkeiten, sie ist von Versicherern und Gerichten anerkannt. Bis zur Einführung dieser Richtlinie im Februar 2025 existierte kein einheitliches Anforderungsprofil, daher sind zahlreiche Sachverständige noch immer ohne nachprüfbare Qualifikation tätig. Wer also die Anforderungen erfüllt, hat seine Fachkompetenz nachgewiesen.



Aus- und


Weiterbildung










06/1988     Kraftfahrzeugschlosser

01/1993     Kraftfahrzeugmechanikermeister

08/2025     Ausbildung zum Sachverständigen   

09/2025     für Schaden- und Wertgutachten